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  014-Die Welt 08.Mai 2008
 



8. Mai 2008, 21:17 Uhr
Amtsanmaßung

Sächsischer Minister spielt Verkehrspolizist

Sachsens Wirtschafts- und Verkehrsminister Thomas Jurk ist wegen möglicher Amtsanmaßung ins Visier der Justiz geraten. Der SPD-Politiker hatte am Montagabend einen Motorradfahrer auf der Autobahn A 13 Berlin - Dresden mit einer "Kelle" gestoppt – weil dieser das Dienstfahrzeug ausgebremst und falsch überholt haben soll.
Thomas Jurk
Ein Brandenburger Motorradfahrer ist vom sächsischen Verkehrsminister Thomas Jurk (SPD) von der Autobahn gewunken worden
Ein Brandenburger Motorradfahrer ist vom sächsischen Verkehrsminister Thomas Jurk (SPD) von der Autobahn gewinkt worden. Dem Minister drohen deshalb staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen Amtsanmaßung.
 
Er habe bei einer Fahrt im Dienstwagen eine „Dummheit“ begangen, sagte Jurk am Donnerstag in Dresden. Sein Fahrer und er hätten sich am Montagabend auf der A 13 zwischen Berlin und Dresden von der „auffälligen Fahrweise“ des Motorradfahrers genötigt und provoziert gefühlt. Er habe den Brandenburger deshalb mit einer ihm zur Verfügung stehenden „Kelle“ an einer Autobahnabfahrt herausgewinkt. „Das gehört sich einfach nicht. Deshalb habe ich den Mann auch angerufen und mich entschuldigt für das Handeln“, sagte Jurk. Der Minister und sächsische SPD-Landesvorsitzende befand sich nach eigenen Angaben auf der Rückfahrt von einer Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung.
Das sächsische Innenministerium teilte mit, es habe die Generalstaatsanwaltschaft informiert. Zuvor hatte sich der Motorradfahrer telefonisch bei der Pressestelle des Ministeriums gemeldet, so Ressortsprecher Lothar Hofner. Der Mann habe beanstandet, dass sich der von ihm vermutete Polizist in Zivil nicht ausgewiesen habe. Jurk sagte, er selbst habe das Auto nicht verlassen, dies gehe schon aus Sicherheitsgründen nicht. Sein Fahrer habe sich an der Abfahrt mit dem Motorradfahrer unterhalten. Beide seien „sehr erregt gewesen“.
 
 
Nach Strafgesetzbuch, Paragraf 132, liegt Amtsanmaßung unter anderem vor, wenn jemand „eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf“. Als Verkehrsminister war Jurk nicht befugt, den Motorradfahrer anzuhalten.
 
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