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  017 (9.05.2008)
 


TOBSUCHTSANFALL AUF DER
AUTOBAHN?

Sachsens Verkehrsminister Thomas Jurk schwingt die Kelle: 'Halt Polizei'

09.05.2008 TOBSUCHTSANFALL AUF DER AUTOBAHN?

Sachsens Verkehrsminister Thomas Jurk schwingt die Kelle: 'Halt Polizei'

Sachsens Wirtschafts- und Verkehrsminister Thomas Jurk ist wegen möglicher Amtsanmaßung ins Visier der Justiz geraten. Der SPD-Politiker hatte am Montagabend während einer Dienstfahrt auf der Autobahn A 13 einen Motorradfahrer mit einer Polizeikelle gestoppt. Angeblich habe dieser das Dienstfahrzeug über mehrere Kilometer hinweg ausgebremst und falsch überholt.

Jurk war am Montagabend mit seinem Chauffeur auf der A 13 von Berlin nach Dresden unterwegs. Ein Motorradfahrer soll die Limousine des Ministers immer wieder ausgebremst und dann falsch überholt haben. Jurk fühlte sich durch die „auffällige Fahrweise" des Motorradfahrers genötigt und provoziert. Als das Motorrad die Autobahn verlassen wollte, griff Jurk zur roten Polizeikelle und hielt den Fahrer an. „Ich war eben sehr erregt, weil man sich im Straßenverkehr so nicht verhält", begründete der SPD-Landesvorsitzende seine Aktion, die er am Mittwoch aber selbst als „Dummheit" bezeichnete.

Allerdings stieg Jurk dabei nicht selbst aus seinem Wagen - sein Chauffeur sprach mit dem Motorradfahrer am Straßenrand, der jedoch die Dienstausweise sehen wollte. Tags darauf wandte sich der Motorradfahrer an das sächsische Innenministerium, das seinerseits die Generalstaatsanwaltschaft von dem Vorfall in Kenntnis setzte.

Der Sprecher des sächsischen Innenministeriums, Lothar Hofner, erklärte am gestrigen Donnerstag, Jurk könne wegen Amtsanmaßung, gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr oder Nötigung belangt werden. Eine Polizeikelle gehöre nicht zur Ausstattung eines Dienstwagens, fügte Hofner hinzu. „Das ist eine lächerlich gefährliche Amtsanmaßung, die jedem Innenminister politisch auf die Füße fallen würde", kommentierte Ex-Innenminister Heinz Eggert den Vorfall.

Jurk erkannte die Tragweite seiner „Dummheit" am Mittwochabend. „Ich will mich nicht hinter meinem Fahrer verstecken, die Wahrheit soll ans Licht", gab sich der Minister kleinlaut. Das Schwingen der roten Polizeikelle ist selbstverständlich nicht jedem erlaubt, auch nicht einem Verkehrsminister. Solche Fälle regelt § 132 des Strafgesetzbuchs. Darin heißt es: „Wer unbefugt sich mit der Ausübung eines öffentlichen Amtes befaßt oder eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Mit Haft muss der Wirtschafts- und Verkehrminister wohl kaum rechnen, der Spott ist Jurk aber so oder so schon sicher: Der MDR bezeichnete den Minister mittlerweile als "Hauptmann von Köpenick mit der Kelle". Jurk hat sich inzwischen bei dem Motorradfahrer entschuldigt, der wiederum seinen eigenen Fehler bedauert habe. „Mit dem Abstand einiger Tage frage ich mich natürlich auch, was wohl in mir vorgegangen ist", bedauerte der 45-jährige Politiker sein Verhalten. (vd)

 
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