Jurk hatte damals bei einer Fahrt in seinem Dienstwagen den Motorradfahrer auf der A 13 zwischen Berlin und Dresden mit einer Haltekelle an einer Autobahnabfahrt herausgewunken. Er und sein Fahrer hätten sich von dessen «auffälliger Fahrweise» genötigt und provoziert gefühlt, hieß es damals. Jurk bezeichnete den als «Kellen-Affäre» bekanntgewordenen Vorgang später selbst als «Dummheit» und entschuldigte sich bei dem Mann. Jurk akzeptierte außerdem einen Strafbefehl vom Amtsgericht Dresden wegen Amtsanmaßung, der dieZahlung einer Geldstrafe über 9000 Euro vorsah.

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